Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines und Begriffsbestimmungen
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Beauftragungen, die von ZULA24.DE UG (haftungsbeschränkt) – im Folgenden Zula24 genannt – getätigt werden. Zula24 bietet für Kunden die digitale Durchführung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Zulassung von Kraftfahrzeugen an. Unter dem Oberbegriff Zulassung werden hier insbesondere die Dienstleistungen Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung, Verwaltung und Versand von Fahrzeugdokumenten sowie die Prägung von Kennzeichen verstanden. Eine persönliche Einreichung von Unterlagen ist nicht erforderlich; die gesamte Abwicklung erfolgt online.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bestimmungen werden nicht anerkannt, es sei denn, diesen wurde zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsabwicklung
2.1 Zula24 erbringt alle Dienstleistungen gegenüber dem Kunden selbst und/oder durch Dritte. Die Auswahl solcher Dritter trifft Zula24 nach freiem Ermessen.
2.2 Der Kunde hat Zula24 alle für die gewünschte Leistung erforderlichen Unterlagen vollständig, korrekt und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch in der jeweils geforderten Form.
2.3 Die Beauftragung von Zula24 umfasst die Bevollmächtigung, alle für die Durchführung des Auftrags notwendigen Erklärungen im Namen des Kunden abzugeben sowie erforderliche Verträge abzuschließen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste von Zula24.
3.2 Alle behördlichen oder amtlichen Gebühren sind bereits in den angegebenen Preisen enthalten. Zusatzkosten entstehen nur, wenn der Kunde unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen einreicht, die eine erneute Bearbeitung erforderlich machen.
3.3 Zahlungen erfolgen über die angebotenen Zahlungsmethoden PayPal, Kreditkarte, Apple Pay und Google Pay. Bei bekannten Kunden ist auch eine Zahlung auf Rechnung möglich.
§ 4 Erstattung und Ausschluss
4.1 Wird ein Auftrag aufgrund eines Verschuldens des Anbieters nicht erfolgreich abgeschlossen, erfolgt eine vollständige Rückerstattung der bereits gezahlten Entgelte.
4.2 Kann ein Auftrag nicht durchgeführt werden, weil der Kunde unvollständige oder falsche Angaben gemacht oder erforderliche Unterlagen nicht bereitgestellt hat, erklärt sich der Kunde ausdrücklich damit einverstanden, die Kosten der Online-Legitimation zu übernehmen, sofern diese bereits angestoßen wurde:
20 € (inkl. MwSt.) für Privatkunden
25 € (inkl. MwSt.) für Gewerbekunden
Die Prägung von Kennzeichen erfolgt erst nach erfolgreicher Online-Legitimation. Sollten die Kennzeichen zu diesem Zeitpunkt bereits beauftragt oder produziert worden sein, können die damit verbundenen Kosten von 10 € je Kennzeichen nicht erstattet werden.
In diesem Fall erfolgt eine Rückerstattung der geleisteten Zahlung abzüglich der Legitimation-Kosten sowie der gegebenenfalls bereits angefallenen Kennzeichenkosten.
4.3 Die Regelungen aus der Widerrufsbelehrung bleiben hiervon unberührt.
§ 5 Aufrechnung, Abtretung und Zurückbehaltungsrecht
5.1 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
5.2 Eine Abtretung von Forderungen gegen Zula24 ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung zulässig.
5.3 Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Leistungszeit
Zula24 bemüht sich um die Einhaltung vereinbarter Ausführungszeiten. Eine Garantie für bestimmte Fristen besteht nur bei schriftlicher Bestätigung. Mündliche Absprachen bedürfen des Nachweises durch den Kunden.
§ 7 Mängelanzeige
Mängel sind vom Kunden unverzüglich nach Leistungserbringung anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, gilt die Leistung als genehmigt – es sei denn, der Mangel war nicht erkennbar. Die Geltendmachung von Verbraucherrechten bleibt unberührt.
§ 8 Pflichten des Kunden
8.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Durchführung der Dienstleistung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und elektronisch zu übermitteln. Der Kunde versichert die Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Gültigkeit der eingereichten Unterlagen.
8.2 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Rücksendung von Unterlagen sowie die Zustellung von Kfz-Kennzeichen postalisch oder durch Abholung an der benannten Zulassungsstelle erfolgt.
8.3 Bei Auftragsstornierungen weniger als einen Werktag vor dem geplanten Ausführungstermin ist der volle vereinbarte Preis fällig.
§ 9 Gefahrübergang
Die Gefahr für eingereichte Unterlagen geht erst mit Eingang bei Zula24 über. Nach Abschluss der Dienstleistung trägt der Kunde die Gefahr ab dem Zeitpunkt der Versendung bzw. Übergabe.
§ 10 Verbraucherschlichtung
Zula24 ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 11 Haftung
Zula24 haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt und gilt nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Für Unternehmer besteht keine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit, soweit keine Kardinalpflicht betroffen ist.
§ 12 Schlussbestimmungen
12.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von Zula24, sofern der Kunde Unternehmer ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
12.2 Die Einbeziehung abweichender AGB des Kunden wird ausgeschlossen.
12.3 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
12.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt diejenige zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.